Der Unterschied zwischen einer Mietverwaltung und einer Sondereigentumsverwaltung ergibt sich aus der Tatsache, dass die zu verwaltenden Wohnungen (Sonder- oder Teileigentum) innerhalb einer Wohnungseigentümergemeinschaft liegen.


Unabhängig davon, ob wir bereits das Gemeinschaftseigentum des Objektes verwalten, bieten wir Ihnen einen individuellen Verwaltungsvertrag für Ihr Sondereigentum an.


Sie wollen oder können sich nicht um Ihre Mieter kümmern?
Je nach vertraglicher Gestaltung übernehmen wir die Erledigung aller Angelegenheiten im Rahmen der Verwaltung und Betreuung Ihres Sondereigentums für Sie!


Unter „Kontakt“ finden Sie alle Informationen, die Sie für eine Anfrage benötigen.